Praktischer Reiseführer Kuba
Immigrationsbestimmungen
Wer nach Kuba reisen möchte, muss einen auf seinen Namen ausgestellten, gültigen Reisepass oder ein Reisedokument besitzen. Dazu benötigt er das entsprechende Einreisevisum oder eine Touristenkarte. Ausgenommen sind die Länder, mit denen Kuba ein Abkommen über visafreien Reiseverkehr vereinbart hat. Die Touristenkarten kann man direkt in den kubanischen Konsulaten, in den Reiseagenturen oder auch bei den Fluglinien bestellen, die Handelsbeziehungen zu Kuba haben. Geschäftsleute und Journalisten auf Dienstreise müssen sich das Visum im kubanischen Konsulat ausstellen lassen.
Zollbestimmungen
Ausfuhr von Havanna-Zigarren: Reisende haben bei der Ausreise auf Anfrage der Zollbehörde mündlich zu erklären, wie viele handgedrehte Zigarren sie bei sich haben, sowohl im Hand- als auch im Begleitgepäck.
Der Reisende legt auf Anfrage (siehe vorhergehender Absatz) der Zollbehörde den offiziellen Kaufbeleg von einem der Läden vor, die für den Verkauf der Zigarren der Marke Habanos autorisiert sind, um den legalen Erwerb besagter Zigarren nachzuweisen, die er auszuführen gedenkt.
Der Reisende kann, ohne einen Kaufbeleg nach Maßgabe des vorherigen Absatzes vorlegen zu müssen, bis zu fünfzig (50) Stück handgedrehte Zigarren ausführen. Überschreitet die Menge die Zahl 50 gemäß des vohergehenden Absatzes, kann die Ausfuhr dann erlaubt werden, wenn:
a) sich die Zigarren in ihrer verschlossenen und versiegelten Originalverpackung befinden, einschließlich des offiziellen Hologrammsiegels;
b) der legale Erwerb mittel des Kaufbelegs oder eines anderen Dokumentes nachgewiesen werden kann (siehe Absatz 2).
Handgedrehte Zigarren über die fünfzig (50) Stück hinaus, die vom Reisenden nicht oder nicht in der vorhandenen Menge deklariert wurden, oder wenn diese deklariert wurden, aber der Nachweis in Form des Kaufbelegs oder eines anderen Dokumentes für den legalen Erwerb nicht erbracht werden kann, werden im Rahmen der gültigen Gesetze konfisziert.
Weder bei der Ein- noch bei der Ausreise darf der Reisende die folgenden Dinge mit sich führen:
- Drogen, Narkotika und psychotropische oder halluzinogene Substanzen, ausgenommen jene, die mit dem entsprechenden ärztlichem Rezept versehen zum medizinischen Gebrauch vorgesehen sind;
- Sprengstoffe;
- Feuerwaffen und Munition, ausgenommen jene, deren Einfuhr ausdrücklich durch eine kompetente Behörde genehmigt wurde;
- Hämoderivate;
- Obszöne oder pornografische Literatur, Artikel oder Gegenstände oder solche Dinge, die gegen die allgemeinen Interessen der Nation verletzten.
Arten, die durch das Internationale Artenschutzabkommen für Tiere und Pflanzen geschützt werden, weil sie vom Aussterben bedroht sind, ausgenommen, es wird eine Erlaubnis vorgelegt, die von der zuständigen Behörde (CITES) ausgestellt wurde.
Einfuhrverbot (bei Einreise)
Folgende elektrische Geräte dürfen nicht eingeführt werden: Gefrierschränke mit einem Fassungsvermögen von mehr als 7 Fuß; Klimaanlagen; Herde und Herdplatten, einschließlich Widerstände; Mikrowellen; Duschen; Fritösen; Wasserkocher; Bügeleisen mit einem Verbrauch von mehr als 290 W/h ohne Sprühvorrichtung oder von mehr 703 W/h mit Sprühvorrichtung und Dampf; Toaster.
Alle Passagiere können bis zu 10 kg Medikamente einführen, die sich in der Originalverpackung befinden müssen und für die kein ausdrückliches Einfuhrverbot besteht oder die keiner Erlaubnis oder Lizenz unterliegen und der Passagier nicht in deren Besitz ist. Für diese Medikamente wird keine Zollgebühr erhoben.
Alle Artikel, die nicht zu den persönlichen Effekten zählen, sind zu deklarieren und es wird eine Zollgebühr erhoben, wenn man nicht ausdrücklich davon befreit wurde. Das sind:
- Waffen (Feuer- und blanke Waffen u.a.) und die dazugehörige Munition
- Lebende Tiere, Produkte tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
- Muster oder andere Artikel zu Handelszwecken
- Pornografie
- Geräte für Satellitenkommunikation
- Andere Sprechgeräte (Walkie Talkie)
- Bargeld über 5000.00 USD oder der Äquivalenzsumme in anderer Währung
- Kunstwerke und Museumsstücke
- Jegliche wertvolle Artikel, die der Passagier wieder ausführen möchte (die kann er bei der Ausreise zurück bekommen und wieder mitnehmen)
Neben den persönlichen Effekten können neue oder gebrauchte Artikel in einem Wert bis max. $1000.00 Peso eingeführt werden, wenn dafür die entsprechenden Zollgebühren entrichtet werden.
Artikel, die wertmäßig über die $1000.00 Peso hinausgehen, können konfisziert werden.
Artikel, die die Passagiere zusätzlich über den (zollfreien) Wert von $50.99 Peso und bis ($1 000.00) Peso einführen, bezahlen einen progressiven Zolltarif in Abhängigkeit vom Wert der Einfuhr, der wie folgt gestaffelt ist:
- von $ 51.00 bis $ 250.99 Peso = 100 %
- von $ 251.00 bis $ 500.99 Peso = 150 %
- von $ 501.00 bis $ 1000.00 Peso = 200 %
Hygienebestimmungen und Pflanzenschutz
Diese Bestimmungen gelten nur für Passagiere aus Ländern, in den es Gelbfieber und endemische Cholera gibt oder aus Gebieten, die durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu Infektionszonen erklärt wurden. In diesen Fällen ist ein Internationaler Impfpass vorzulegen.
Die Einfuhr von tierischen und pflanzlichen Produkten ist eingeschränkt.
Kleidung
Es wird empfohlen, Kleidung aus Baumwolle oder ähnlichen Geweben und vorwiegend in hellen Farben zu tragen. Für den kurzen Winter und die mit Klimaanlage ausgestatteten Räume sollten Sie etwas wärmere Kleidung dabei haben. Für Theater-, Konzert- und Revuevorstellungen sowie in Restaurants der gehobenen Klasse ist dem Anlass entsprechende Kleidung gewünscht.
Zahlungsformen money
Die Preise in den touristischen und dienstleistenden Einrichtungen sind in CUC (Konvertierbare Kubanische Peso) ausgeschrieben. Das ist die für Geschäfte übliche Währung in Kuba. In einigen Touristenzentren zirkuliert auch der Euro als offizielles Zahlungsmittel. Kreditkarten werden akzeptiert, vorausgesetzt, sie wurden nicht von einer US-amerikanischen Bank oder deren Filialen ausgestellt. Im Land zirkuliert außerdem der Kubanische Peso (MN, die einheimische Währung).
Nachrichtenwesen
Von unseren Hotels aus garantieren wir direkte Telefonverbindung mit jedem Ort der Welt.Auf den Straßen gibt es Telefonkabinen. Von hier aus kann man mit Telefonkarten telefonieren, die man im Wert von 5, 10 und 20 CUC erwerben kann.
Uhrzeit
Die Standardzeit ist GMT. Von Mai bis Oktober gilt die Sommerzeit. Die Uhr wird 1 Stunde vorgestellt, um das Sonnenlicht besser auszunutzen.
Gedenk- und Feiertage
Auf nationaler Ebene werden folgende Jahrestage gefeiert:
- 1. Januar: Jahrestag der Revolution, Tag der Befreiung
- 1. Mai: Internationaler Tag der Werktätigen
- 26. Juli: Tag des Nationalen Aufstandes
- 10. Oktober: Beginn der Unabhängigkeitskriege
- Weitere Feiertage sind der 25. und 27. Juli und der 25. Dezember.
Informationen
Auskünfte aller Art erhalten Sie an der Hotelrezeption oder in den jeweiligen Touristenbüros. Außerdem kann man auf der Straße jeden ansprechen. Immer wird Ihnen jemand weiterhelfen. Das ist charakteristisch für Kubaner. Viele von ihnen beherrschen auch Fremdsprachen.
Ausreisegebühr
An internationalen Flughäfen ist bei der Ausreise eine Gebühr in Höhe von 25.00 CUC (Konvertierbare Kubanische Peso) zu entrichten.
CONTRAPORTADA HOTELES ISLAZUL
Calle 19 e/ Paseo y A, Vedado, Ciudad de Havana, Cuba.
Tel.: (53 7) 832 0570 al 79
Fax: (53 7) 833 3458 / 832 4410
E-mail: contacto@.islazul.tur.cu
www.islazul.cu